jurawerk Rechtsanwälte Twelmeier & Eisele PartG
Pflichtangaben
Pflichtangaben gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG)
und § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV)
Anbieter
jurawerk Rechtsanwälte Twelmeier & Eisele Partnerschaftsgesellschaft
Frankfurter Str. 2
D-38122 Braunschweig
Telefon: 0531 - 225 14 48
Telefax: 0531 - 225 14 47
Email: info@jurawerk.de
Eingetragene Partnerschaftsgesellschaft beim Registergericht Hannover
Registernr. PR 200 129
USt-IdNr.: DE252044665
Vertretungsberechtigte Gesellschafter
Rechtsanwalt Lars Twelmeier, LL.M.
Rechtsanwalt Christian Eisele
Die Berufsträger sind als Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland bei der Rechtsanwaltskammer Braunschweig zugelassen.
Redaktionell verantwortlich:
Rechtsanwalt Lars Twelmeier, LL.M., soweit sich aus dem jeweiligen Artikel nicht ein anderer Verfasser ergibt.
Zuständige berufsständische Kammer
Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Bruchtorwall 12, 38100 Braunschweig
www.rak-braunschweig.de
Zuständige Aufsichtsbehörde
Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Bruchtorwall 12, 38100 Braunschweig
www.rak-braunschweig.de
Berufsrechtliche Regelungen
Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte können auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer abgerufen werden:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Standesregelung der Rechtsanwälte in der EG (CCBE)
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Allianz Versicherungs-AG
Großer Burstah 3, 20457 Hamburg
Räumlicher Geltungsbereich: Deutschland; im europäischen Ausland sind Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht sowie mit Tätigkeiten des Rechtsanwalts vor euroäischen Gerichten erfasst; versichert sind außerdem Haftpflichtansprüche aus weltweiter Tätigkeit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers vor außereuropäischen Gerichten. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten über im Ausland eingerichtete oder unterhaltene Niederlassungen oder Zweigstellen oder durch im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen im Ausland ausgeübte Tätigkeiten.