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RE/MAX Immobilien Erlangen

RE/MAX Immobilien Erlangen

Zeppelinstraße 9, Erlangen ,
Sie möchten Ihre Immobilie schnell und zum besten Preis verkaufen. Unser Service für Sie: - Wir berechnen einen marktgerechten Verkaufspreis für Ihre Immobilie - Wir beraten Sie individuell über Wertsteigerungsmaßnahmen zum Verkauf - Wir erstellen einen schriftlichen Marketingplan und führen diesen auch durch - Wir überprüfen Ihre Unterlagen bzw. beschaffen fehlende Unterlagen - Wir prüfen vor dem Notartermin die Zahlungsfähigkeit des Käufers Sie möchten Ihre Immobilien sicher und zuverlässig vermieten. Unser Service für Sie: - Besprechen eines Mieterprofils - Aufbereiten der Unterlagen und übernahme der Vermarktung - Durchführen von Besichtigungen - Bonitätsprüfung der Mietinteressenten - Kostenfrei für den Vermieter
Engel & Völkers Erlangen

Engel & Völkers Erlangen

Neustädter Kirchenplatz 2, Erlangen ,
Wir sind ein weltweit agierendes Immobilienunternehmen, das sich seit über 30 Jahren auf die Vermittlung von hochwertigen Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie auf die Vermittlung von Yachten spezialisiert hat und dabei zu den Marktführern zählt. Unser Shop in Erlangen ist seit 2007 für den Verkauf und die Vermietung von Wohnimmobilien für die Gebiete Erlangen, Forchheim, Baiersdorf und Herzogenaurach tätig. Engel&Völkers Erlangen Lechner Immobilien GbR Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH Erlangen: Neustädter Kirchenplatz 2 D-91054 Erlangen Tel: +49 (0)9131 - 974 78 40 Fax: +49 (0)9131 - 974 78 50 erlangen@engelvoelkers.com Finanzamt Erlangen, USt.-IdNr. DE251482862 Berufsaufsichtsbehörde: Stadt Erlangen - Odnungsamt Rathausplatz 1 91052 Erlangen Tel: +49 (0)9131-862783 Fax: +49 (0)9131-862421 E-Mail: stadt@stadt.erlangen.de Berufshaftpflichtversicherung: ERGO AG Victoriaplatz 1 40477 Düsseldorf Geschäftsführender Gesellschafter: Herr Hans Lechner Frau Cornelia Lechner Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf und -vermietung bleiben vorbehalten. 2. Der Maklervertrag mit uns/oder unserem Beauftragten kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Kenntnis und auf der Basis des Ihnen vorliegenden Objekt-Exposees und seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte zustande. 3. Unsere Nachweis-/Vermittlungstätigkeit, Exposee etc. sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt; weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten. 4. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt. 5. Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht. 6. Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form und ggf. des Eintritts eventuell darin vereinbarter aufschiebender Bedingungen oder bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der maklerseits geleisteten Maklertätigkeit steht. Die Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind uns von unserem Vertragspartner mitzuteilen. 7. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist. 8. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises/Exposees mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat. 9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 10. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.