Fahrradverleih-Koblenz "Rückenwind"
Neben Rad – und Wandertouren organisieren und gestalten wir Ihnen auch Ihre ganz persönliche Feier. Ob Familienfeiern, Betriebsfeste oder aber eine Schnitzeljagd im Rahmen einer Geburtstagsfeier – bei uns ist alles möglich.
Wir bieten Rad – und Wandertouren für Jedermann. Unsere Touren führen Sie zu Schlössern, Burgen, zu romantischen Moseldörfern und zu gigantischen Aussichtspunkten. Im Folgenden finden Sie ein paar Beispiele, gerne organisieren wir aber auch Ihre ganz individuelle Traumtour!
Fahrradverleih-Koblenz, RückenWind
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Gemüsegasse 7
56068 Koblenz
Tel. 0176-70148061
Mail: info@fahrradverleih-koblenz.de
Internet: www.fahrradverleih-koblenz.de
Steuernummer: 22/091/3395-1
Geschäftsführer: Nicole König & Sandra Müller
Haftungsausschluss
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Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Der Fahrradverleih Koblenz (Vermieter), vermietet Kunden Fahrräder und Zubehör.
2. Vertragspartner des Vermieters können nur Personen ab dem 18. Lebensjahr unter Vorlage eines gültigen Personalausweises werden. Ansonsten ist der Verleih nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson möglich. Diese wird dann Vertragspartner des Vermieters.
3. Von den Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen abweichende Einzelabreden sind dem Kunden vom Vermieter schriftlich zu bestätigen.
4. Die aktuelle Preisliste ist Bestandteil dieser AGB.
§ 2 Ordnungsgemäßer Zustand der Fahrräder
1. Der Kunde erkennt durch die Übernahme des Fahrrades an, dass es sich in verkehrssicherem, fahrbereitem, mangelfreiem und sauberem Zustand befindet.
2. Liegt bei Beginn der Nutzung ein technischer Mangel, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, offensichtlich vor oder wird er während der Nutzung offenbar, hat der Kunde dies unverzüglich mitzuteilen und die Nutzung des Fahrrades sofort zu unterlassen. Auch kleinere Mängel soll der Kunde unverzüglich dem Vermieter melden.
§ 3 Nutzung der Fahrräder
1. Der Kunde hat das Fahrrad in verkehrsüblicher Weise, unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, und der technischen Regeln zu benutzen. Der Vermieter weist darauf hin, dass Mountainbikes nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind.
2. Das Fahrrad ist ordnungsgemäß zu verschließen und gegen Diebstahl zu schützen.
3. Fahrräder dürfen nicht zur Weitervermietung, zur Teilnahme an Radrennen und zur Beförderung von Kleinkindern benutzt werden.
4. Dem Kunden ist es untersagt, Umbauten an dem Fahrrad vorzunehmen.
5. Der Vermieter empfiehlt das Tragen eines Helmes.
§ 4 Reparatur
1. Wird während der Mietzeit eine Reparatur notwendig, um den Betrieb oder die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, so ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rücktransport des Fahrrades. Ein Austausch des Fahrrades kommt nur in der Betriebsstätte des Vermieters in Betracht.
2. Der Vermieter trägt die Kosten der Reparatur, sofern ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung des Fahrrades durch den Kunden noch auf dessen Verschulden beruht. Andernfalls trägt der Kunde die Kosten.
3. Andere Betriebstätten als die des Vermieters darf der Kunde zur Reparatur nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters beauftragen; andernfalls trägt der Kunde die Kosten aus der Beauftragung in jedem Fall selbst.
§ 5 Preise, Mietzeit, Kaution, Rückgabe
1. Der Mietpreis richtet sich nach der Vereinbarung im Mietvertrag.
2. Der vereinbarte Mietpreis ist vor Übergabe des Fahrrades in voller Höhe zu zahlen, weiterhin ist eine Kaution in Höhe von 50,00 € pro Fahrrad zu entrichten.
3. Bei vorzeitiger Rückgabe wird ein anteiliger Mietpreis nicht erstattet.
4. Der Kunde hat das Fahrrad am Tag der Anmietung um 19:00 Uhr an der im Vertragsformular angegebene Adresse zurückzugeben, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart. Erfolgt die Mietzeit über mehrere Tage, ist das Rad am letzten Miettag um 19:00 Uhr zurückzugeben, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart.
5. Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Kunde dem Vermieter für jeden angefangenen Tag der Vorenthaltung des Fahrrades über die für die Verlängerung anfallende Miete hinaus eine Vertragsstrafe in Höhe von 15,00 € zu zahlen und ggf. einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen.
§ 6 Unfall
Jeder Schaden ist dem Vermieter unverzüglich zu melden. Bei Unfällen, an denen außer dem Kunden auch Fremde Sachen oder andere Personen beteiligt sind, sowie bei Diebstahl des Rades ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich sowohl die Polizei als auch den Vermieter zu verständigen. Dem Vermieter ist das polizeiliche Aktenzeichen mitzuteilen.
§ 7 Haftung
1. Der Kunde hat das Fahrrad in demselben Erhaltungszustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
2. Unterlässt der Kunde die Anzeige gem. § 2 Ziff. 2, so haftet der Kunde für alle aus der Nichtanzeige entstandenen Schäden, insbesondere Personen- u. Sachschäden Dritter.
3. Für Schäden, die aus der Benutzung des Fahrrades entstehen, haftet der Vermieter nicht. Die Haftpflicht liegt für alle Schäden beim Kunden.
4. Das Fahrrad ist in keiner Weise durch den Vermieter versichert. Bei einem vom Kunden verschuldeten Abhandenkommen oder Totalschaden hat der Kunde dem Vermieter einen pauschalen Schadensersatz in folgender Höhe zu zahlen: Fahrrad: 200,00 €, Tandem: 850,00 €, E-Bike: 1.200,00 €. Dem Kunden bleibt es unbenommen, auf eigene, nicht erstattungsfähige Kosten einen geringeren Schaden nachzuweisen.
5. Der Kunde haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten.
6. Wird das Rad in defektem Zustand zurückgegeben entstehen die in der Preisliste aufgeführten Kosten. Er hat dann auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen, insbesondere für Sachverständige, Rechtsverfolgung, Mietausfall und Wertminderung. Mietausfallkosten sind die Beträge in Höhe einer Tagesmiete für jeden Tag an dem das beschädigte Fahrrad dem Vermieter nicht zur Verfügung stand.
Stand, März 2013